Tipps für den Wechsel des Steuerberaters

So wechselt man den Steuerberater

Selbstständige und Unternehmen schieben einen Wechsel ihres Steuerberaters oft lange vor sich her. Einer der Gründe besteht darin, dass sie sich davor scheuen, doppelte Rechnungen für beide Steuerberater zu bezahlen. Allerdings sind diese Sorgen realistisch betrachtet vollkommen unbegründet. Der Wechsel des steuerlichen Beraters ist nämlich völlig unkompliziert.

Besonders zu Beginn eines neuen Jahres stellen Unternehmer häufig Überlegungen dazu an, ob sie ihre unternehmensinternen Abläufe optimieren oder im Bereich der Buchhaltung Geld und Zeit einsparen können. Dabei kommen sie oftmals zu dem Ergebnis, dass einige Bereiche durchaus effizienter gestaltet werden können.

Diejenigen, die ihren Steuerberater wechseln möchten, sollten die folgenden Tipps für den Steuerberaterwechsel berücksichtigen. So kann ganz unkompliziert ein neuer kompetenter steuerlicher Berater, wie der Steuerberater Leipzig, gefunden werden.

Gründe für den Wechsel des Steuerberaters analysieren

Sobald bemerkt wird, dass in einem bestimmten Bereich irgendetwas nicht optimal läuft, sollte sich im ersten Schritt bewusst gemacht werden, welchen Ursprung die generelle Unzufriedenheit im Detail hat. Vielleicht ist der aktuelle Steuerberater nur selten telefonisch zu erreichen oder er informiert nicht ausführlich und umfangreich genug. Oft gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater auch in vielen unterschiedlichen Bereichen mühsam statt effizient.

Um den passenden Steuerberater, der den individuellen Wünschen und Anforderungen entspricht, zu finden, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise gibt es im Internet bestimmte Portale, über die nicht nur die harten Fakten, wie Qualitätssiegel, Fremdsprachen oder Branchenspezialisierungen, abgefragt werden können, sondern auch durch die Bewertungen anderer Mandanten herausgefunden werden kann, ob die Soft Skills des jeweiligen steuerlichen Beraters den eigenen Vorstellungen entsprechen. Zu diesen zählen in der Regel ein sympathisches und seriöses Auftreten, eine gute Erreichbarkeit und absolute Zuverlässigkeit. Schließlich ist es bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater äußerst wichtig, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien herrscht.

Kündigungsfrist spielt bei dem Wechsel des Steuerberaters eine zentrale Rolle

Wer bereits seinen perfekten zukünftigen steuerlichen Berater gefunden hat, muss sich im nächsten Schritt die Frage stellen, ob zum aktuellen Zeitpunkt eine Kündigung des laufenden Vertrags überhaupt möglich ist.

Grundsätzlich gestaltet sich die Sachlage so, dass eine Kündigung nach dem Paragrafen 627 ohne eine Begründung möglich ist – und das zu jeder Zeit. Wenn in dem entsprechenden Steuerberatungsvertrag des aktuellen Steuerberaters eine bestimmte Kündigungsfrist vorhanden ist, bedeutet dies nicht zwingend, dass diese auch wirksam ist. Der neue Steuerberater wird die Wirksamkeit der vorgegebenen Kündigungsfrist gerne für seinen zukünftigen Mandanten prüfen.

Wechsel des Steuerberaters am besten zum Jahreswechsel

Grundsätzlich ist es zu jeder Zeit möglich, den steuerlichen Berater zu wechseln. Allerdings gibt es durchaus Zeitpunkte, die günstiger sind, als andere. Wenn der aktuelle Steuerberater bereits mit einer Arbeit angefangen hat, ist er berechtigt, für diese bereits ein Teil des fälligen Honorars zu verlangen. In diesem Fall ist es denkbar, dass auch der neue Steuerberater bereits eine Abrechnung vorlegt, sodass doppelte Kosten für die steuerliche Beratung anfallen. Dieses Szenario ist beispielsweise denkbar, wenn der Wechsel mitten in der Erstellung der Bilanz oder der Steuererklärung stattfindet.

Sinnvoll ist es, den Wechsel des Steuerberaters zum Beginn eines neuen Jahres vorzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt startet die Buchhaltung für das nächste Jahr. In jedem Fall sollte vor dem Wechsel überprüft werden, welche Arbeiten der aktuelle Steuerberater gerade ausführt.

Datenübergabe – Hilfe des neuen Steuerberaters erbitten

Es gibt durchaus Fälle, in denen die Trennung von dem alten Steuerberater nicht auf einer freundlichen und gut gesinnten Basis abläuft. Die Übersendung der benötigten Daten zu erbitten, kann in diesem Fall durchaus unangenehm sein. Allerdings kann dieses Problem gelöst werden, indem der neue Steuerberater diese Aufgabe übernimmt. Dieser wird die Kommunikation mit dem vorherigen Steuerberater sicherlich gerne übernehmen.

Wenn es mit dem alten Steuerberater Streitigkeiten gab und dieser eventuell sogar wegen dem Versäumnis einer Frist und dem damit verlorengegangene Geld haftbar gemacht werden soll, besteht dazu für den Mandanten durchaus ein Recht. Bei der Prüfung, ob derartige Ansprüche tatsächlich bestehen, kann der neue Steuerberater ebenfalls wertvolle Hilfe leisten. Eine Verjährung für Ansprüche dieser Art tritt erst nach einer Zeit von drei Jahren ein.

Unterlagen anfordern und offene Forderungen begleichen

Auch in Fällen, in denen eine harmonische Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem ehemaligen Steuerberater nicht mehr möglich ist, hat der Mandant ein Recht darauf, dass seine Unterlagen herausgegeben werden. Gegenüber dem neuen steuerlichen Berater muss sich der alte Steuerberater kollegial verhalten – dies schreibt eine Pflicht in der Berufsordnung der Steuerberater vor.

Liegen bei dem alten Steuerberater jedoch noch offene Forderungen gegen seinen Mandanten vor, so steht ihm das Recht zu, die Herausgabe der Unterlagen so lange zu verweigern, bis die offenen Posten ausgeglichen sind. Daher ist es ratsam, etwaige offene Rechnungen sofort zu bezahlen, damit es zu keinen Problemen bei dem Wechsel des Steuerberaters kommt.

Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen an den neuen Steuerberater

Es ist äußerst wichtig, dass der neue Steuerberater über alle Umstände, die steuerlich relevant sind, im gleichen Maße informiert wird, wie der vorherige steuerliche Berater. Denn nur so hat er die Möglichkeit, sich in die Situation seines neuen Mandanten vollständig einzuarbeiten.

Benötigt werden dazu sämtliche Jahreskonten, Summen- und Saldenlisten sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen. Ebenfalls müssen dem neuen Steuerberater sämtliche Jahresabschlüsse mitsamt dem Anlagevermögen und Kontennachweisen und die GDPdU-Dateien der vergangenen Jahre ausgehändigt werden. Er benötigt außerdem Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und vergangene Lohnabrechnungen, die Lohnsteuer-Anmeldungen und Beitragsnachweise und die Bescheide der Berufsgenossenschaft. Der neue Steuerberater braucht ebenfalls die aktuellen und vergangenen Einkommenssteuererklärungen und Bescheide, sowie unter Umständen eventuell vorhandene Originalverträge und -belege.

Die Softwarelösungen, die in der Regel verwendet werden, machen es dank Datenschnittstellen möglich, dass die Übertragung der Daten sehr sicher und schnell möglich ist.

Grundsätzlich sollten die Unternehmer gegenüber ihrem neuen Steuerberater eine vollständige Offenheit an den Tag legen. Steuerberater unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht, weshalb keine Sorge bestehen muss, dass sensible Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Information des Finanzamtes über den Wechsel des Steuerberaters

Im letzten Schritt des Steuerberaterwechsels ist es nötig, gegenüber dem Finanzamt die Vollmacht für den alten Steuerberater zu widerrufen. Dies ist sehr einfach und unkompliziert möglich. Der neue Steuerberater kann diesen Widerruf und die Information über die neue steuerliche Betrauung ebenfalls für seinen neuen Mandanten übernehmen.

Kommt es zu Verzögerungen, beispielsweise weil der alte Steuerberater wegen offener Forderungen die benötigten Unterlagen nicht herausgibt, kann durch den neuen Steuerberater eine Verlängerung der laufenden Fristen beantragt werden.

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